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Die folgende Geschäftsordnung wird beim
Aufnahmebüro als auch innerhalb des Campingplatzes
selbst ausgehangen, um ein ordentliches und rühiges
Benutz von Campingplatz zu garantieren. Diese Geschäftsordnung
gilt beim Eintritt in Campingplatz als komplett akzeptiert.
Wir laden unsere Gäste ein, alle Normen unser Geschäftsordnung
einzuhalten. Die Nichtbefolgung derselbe sieht die Entfernung
von Campingplatz des Übertreter vor und, wenn notwendig,
die Ankündigung an die Polizeibehörden.
Bei der Ankunft bitten wir unsere Gäste im Aufnahmebüro
ein gültiges Personalausweis zur Registrierung gem.
gesetzlicher Vorschrift abzugeben. Der Eintritt sowie Aufenthalt
von unbefugten Personen innerhalb des Campingplatzes ist
verfolgbar auf Grund der Polizeiordnung und der Strafgesetzbuchartikeln:
Verletzung der öffentlichen Sicherheit; Verletzung
des Art. 614 (Hausfriedensbruch); Verletzung des Art. 633
(Grundstück- und Gebäudeeinbruch); Verletzung
des Art. 624 ( Diebstahl); Vergehen von Vertragsbetrug.
Die Besucher dürfen nur zu Fuß eintreten sofern
dies von unserer Direktion ermächtig ist und nur wenn
sie von die schon im Campingplatz Gäste beim Aufnahmebüro
willkommen sind.
In Mittel- und Hochsaison kann man nicht mit dem Auto in
Campingplatz fahren. Autos sollen auf dem Parkplatz beim
Eintritt (unbewachten) geparkt werden sein. Man kann rein
nur zum Ausladen und Einpacken beim Ankunft und Abfahrt.
Jedes Fahrzeug muß den bei der Ankunft übergegebenen
Autopass an der Windschutzscheibe auf der Fahrerseite gut
sichtlich anbringen.
Die Direktion lehnt jegliche Verantwortung für Beschädigung,
Diebstahl oder Wandalismus an die Autos ab.
Minderjährigen werden akzeptiert nur in Begleitung
der Eltern oder von Erwachsene, die die elterliche Gewalt
haben, und für diese verantwortlich sind und während
des gesamten Aufenthalts bei diesen einquartiert sind. Die
Eltern sind dafür verantwortlich, daß ihre Kinder
alle Normen der Geschäftsordnung befolgen, sich anständig
behalten und die Unversehrtheit der anderen Gäste behalten,
sowie daß die andere Gäste nicht gestört
werden sein.
Es ist verboten zu schnell radfahren. Im Schwimmbad soll
man sehr vorsicht sein. Wer sich so nicht verhaltet, wird
gleich entfernt.
Kinder kleiner als 8 Jahre sollen immer im Begleitung eines
Erwachsenen zu den Sanitäranlage begleitet sein und
im Swimmbad, Spielplatz und während das Animationsprogramm
beaufsichtigt werden.
Hunde sind zugelassen aber immer nur an der Leine. Es ist
verboten sie zum Sanitäranlage oder im Swimmbad bringen.
Haustiere sind im Bungalow nicht erlaubt.
Es ist ausdrücklich verboten den Pflanzenwuchs beschädigen.
Es ist verboten die Sanitäranlagen während der
Reinigung benutzen. Wir laden unsere Gäste ein, die
Toilette und die Waschbecken sauber zu lassen. Die hygienische
Anlage werden so hinterlassen, wie man sie vorfinden möchte.
Es ist ausdrücklich verboten den Abfall herumliegen
lassen; er soll in die zur Verfügung gestellten Abfallheimer
hineingeworfen werden sein.
Zu jeder Tages- und Nachtszeit ist es nicht erlaubt Lärm
machen, auch durch laute Stimmen. Die Benutzung von Anlagen
oder Ausrüstungen welche zum Unterhaltung dienen, wie
Radio und Fernseher, soll gering sein, um die Ruhe und Gelassenheit
der anderen Besucher sicherzustellen.
Es ist ausdrücklich verboten Zäune aufstellen,
auf dem Stellplatz Bedeckungen jeglicher Art aufbauen und
Schnüre, Kabeln oder ähnliches an den Pflanzen
befestigen.
Der Kohlengrill darf nur verwendet sein, wenn das Wetter
es zuläßt , sofern es kein Gefahr ist und niemanden
der Gäste stört. Wer ein Feuer verursacht ist
für alle Schäden verantwortlich.
Die Direktion haftet nicht für Schäden, für
welche sie nicht direkt verantwortlich ist, wie außergewöhnliche
natürliche Ereignisse, Brand, Verlust.
Es ist ausdrücklich verboten die Stromanlage beschädigen.
Auf jedem Stellplatz kann nur eine Steckdose angeschloßen
werden sein. Wer die Stromlieferung unterbricht, soll die
Schäden an den anderen Gäste und dem Campingplatz
ersetzen.
Die Verwendung der Sport Unterhaltungsausrüstung
erfolgt unter Verantwortung desselben Benutzer. Es ist ausdrücklich
verboten Fußbal, Volleyball, Boccia oder Tennis außerhalb
der dazu bestimmten Plätze spielen.
Die Angestellten und Arbeiter des Campingplatzes sind verpflichet,
die Gäste sich an die Geschäftsordnung halten
zu lassen.
Die Direktion bedankt sich herzlich für das Verständnis
und die Zusammenarbeit und wünscht seinen willkommenen
Gäste einen angenehmen Aufenthalt.
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