Camping Baia del Marinaio
TOSCANA - ITALY

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Geschäftsordnung baia marinaio fiori

Camping Village Baia del Marinaio Geschäftsordnung

Die folgende Geschäftsordnung wird beim Aufnahmebüro als auch innerhalb des Campingplatzes selbst ausgehangen, um ein ordentliches und rühiges Benutz von Campingplatz zu garantieren. Diese Geschäftsordnung gilt beim Eintritt in Campingplatz als komplett akzeptiert.
Wir laden unsere Gäste ein, alle Normen unser Geschäftsordnung einzuhalten. Die Nichtbefolgung derselbe sieht die Entfernung von Campingplatz des Übertreter vor und, wenn notwendig, die Ankündigung an die Polizeibehörden.

Bei der Ankunft bitten wir unsere Gäste im Aufnahmebüro ein gültiges Personalausweis zur Registrierung gem. gesetzlicher Vorschrift abzugeben. Der Eintritt sowie Aufenthalt von unbefugten Personen innerhalb des Campingplatzes ist verfolgbar auf Grund der Polizeiordnung und der Strafgesetzbuchartikeln: Verletzung der öffentlichen Sicherheit; Verletzung des Art. 614 (Hausfriedensbruch); Verletzung des Art. 633 (Grundstück- und Gebäudeeinbruch); Verletzung des Art. 624 ( Diebstahl); Vergehen von Vertragsbetrug.

Die Besucher dürfen nur zu Fuß eintreten sofern dies von unserer Direktion ermächtig ist und nur wenn sie von die schon im Campingplatz Gäste beim Aufnahmebüro willkommen sind.

In Mittel- und Hochsaison kann man nicht mit dem Auto in Campingplatz fahren. Autos sollen auf dem Parkplatz beim Eintritt (unbewachten) geparkt werden sein. Man kann rein nur zum Ausladen und Einpacken beim Ankunft und Abfahrt. Jedes Fahrzeug muß den bei der Ankunft übergegebenen Autopass an der Windschutzscheibe auf der Fahrerseite gut sichtlich anbringen.
Die Direktion lehnt jegliche Verantwortung für Beschädigung, Diebstahl oder Wandalismus an die Autos ab.

Minderjährigen werden akzeptiert nur in Begleitung der Eltern oder von Erwachsene, die die elterliche Gewalt haben, und für diese verantwortlich sind und während des gesamten Aufenthalts bei diesen einquartiert sind. Die Eltern sind dafür verantwortlich, daß ihre Kinder alle Normen der Geschäftsordnung befolgen, sich anständig behalten und die Unversehrtheit der anderen Gäste behalten, sowie daß die andere Gäste nicht gestört werden sein.
Es ist verboten zu schnell radfahren. Im Schwimmbad soll man sehr vorsicht sein. Wer sich so nicht verhaltet, wird gleich entfernt.

Kinder kleiner als 8 Jahre sollen immer im Begleitung eines Erwachsenen zu den Sanitäranlage begleitet sein und im Swimmbad, Spielplatz und während das Animationsprogramm beaufsichtigt werden.

Hunde sind zugelassen aber immer nur an der Leine. Es ist verboten sie zum Sanitäranlage oder im Swimmbad bringen.

Haustiere sind im Bungalow nicht erlaubt.

Es ist ausdrücklich verboten den Pflanzenwuchs beschädigen.

Es ist verboten die Sanitäranlagen während der Reinigung benutzen. Wir laden unsere Gäste ein, die Toilette und die Waschbecken sauber zu lassen. Die hygienische Anlage werden so hinterlassen, wie man sie vorfinden möchte.

Es ist ausdrücklich verboten den Abfall herumliegen lassen; er soll in die zur Verfügung gestellten Abfallheimer hineingeworfen werden sein.

Zu jeder Tages- und Nachtszeit ist es nicht erlaubt Lärm machen, auch durch laute Stimmen. Die Benutzung von Anlagen oder Ausrüstungen welche zum Unterhaltung dienen, wie Radio und Fernseher, soll gering sein, um die Ruhe und Gelassenheit der anderen Besucher sicherzustellen.

Es ist ausdrücklich verboten Zäune aufstellen, auf dem Stellplatz Bedeckungen jeglicher Art aufbauen und Schnüre, Kabeln oder ähnliches an den Pflanzen befestigen.

Der Kohlengrill darf nur verwendet sein, wenn das Wetter es zuläßt , sofern es kein Gefahr ist und niemanden der Gäste stört. Wer ein Feuer verursacht ist für alle Schäden verantwortlich.

Die Direktion haftet nicht für Schäden, für welche sie nicht direkt verantwortlich ist, wie außergewöhnliche natürliche Ereignisse, Brand, Verlust.

Es ist ausdrücklich verboten die Stromanlage beschädigen. Auf jedem Stellplatz kann nur eine Steckdose angeschloßen werden sein. Wer die Stromlieferung unterbricht, soll die Schäden an den anderen Gäste und dem Campingplatz ersetzen.

Die Verwendung der Sport – Unterhaltungsausrüstung erfolgt unter Verantwortung desselben Benutzer. Es ist ausdrücklich verboten Fußbal, Volleyball, Boccia oder Tennis außerhalb der dazu bestimmten Plätze spielen.

Die Angestellten und Arbeiter des Campingplatzes sind verpflichet, die Gäste sich an die Geschäftsordnung halten zu lassen.

Die Direktion bedankt sich herzlich für das Verständnis und die Zusammenarbeit und wünscht seinen willkommenen Gäste einen angenehmen Aufenthalt.

 

Camping Baia del Marinaio, Via dei Cavalleggeri 177 - 57018 Vada (LI) Italia
Tel/Fax: +39 0586 770164 | info@baiadelmarinaio.it | www.baiadelmarinaio.it
P.IVA 01396630491 - Gestione Serena s.r.l.

Realizzato da Seawavenet s.r.l.